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Räumlicher Entwicklungsplan Tschagguns

 

Einladung zur Ausstellung des REP-Entwurfs am Dienstag, 01. Juli 2025, 19:00 Uhr, Turnsaal der Volksschule Tschagguns.

 

Der räumliche Entwicklungsplan (REP) formuliert Grundsätze, Ziele und Maßnahmen zur Entwicklung unserer Gemeinde. Behandelt werden dabei die Themenfelder Bauen & Wohnen, Natur & Landschaft, Zentrumsentwicklung & öffentlicher Raum, Mobilität, Landwirtschaft, Arbeitsplätze, Tourismus und Energie.

 

Als Ergebnis einer intensiven Befassung mit den Rahmenbedingungen zur Gemeindeentwicklung im Raumplanungsausschuss, in der Gemeindevertretung sowie mit Bevölkerungsbeteiligung liegt nunmehr ein Entwurf für einen räumlichen Entwicklungsplan vor.

 

Am 01. Juli 2025 wollen wir diesen Entwurf der Bevölkerung im Rahmen einer Ausstellung vorstellen und seine Inhalte mit allen an der Gemeindeentwicklung Interessierten diskutieren. Wir wollen Fragen beantworten und ihre Anregungen aufnehmen, sammeln und in den REP-Prozess einbringen, bevor es im Rahmen der öffentlichen Auflage des REP-Entwurfs noch einmal für jede:n Bürger:in die Möglichkeit gibt, schriftlich zu ganz konkreten REP-Festlegungen Stellung zu nehmen.

 

Durch die Veranstaltung führt das Raumplanungsbüro stadtland, das die Gemeinde bei der Erarbeitung des räumlichen Entwicklungsplans begleitet.

 

Ich freue mich auf Euer Kommen!

 

Bürgermeister 

Gerhard Vonier

 

 

Infobox

Der Räumliche Entwicklungsplan (kurz: REP) ist eine Verordnung der Gemeinde, die den strategischen Entwicklungsrahmen für die kommenden 10-15 Jahre vorgibt. Ziel ist es, eine geordnete und vorausschauende Entwicklung sicherzustellen. Der REP ist die Grundlage für die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung der Gemeinde.

 

Laut Raumplanungsgesetz muss jede Gemeinde einen REP erarbeiten. Dabei sind die rechtlichen Anforderungen und Mindestinhalte zu berücksichtigen. Wichtig sind auch der Blick über die Gemeindegrenze und die Berücksichtigung übergeordneter Konzepte und Planungen.

Die Bevölkerung ist in den REP-Prozess einzubeziehen. Im Zuge einer vierwöchigen öffentlichen Auflage des REP-Entwurfs hat jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit, schriftlich Stellung zu nehmen. Sämtliche Stellungnahmen werden von der Gemeindevertretung behandelt. Über die öffentliche Auflage wird zeitgerecht auf der Gemeindehomepage und an der Amtstafel informiert.

 

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